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   BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 398/81   

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BAG, 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 (https://dejure.org/1983,17320)
BAG, Entscheidung vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 (https://dejure.org/1983,17320)
BAG, Entscheidung vom 31. März 1983 - 2 AZR 398/81 (https://dejure.org/1983,17320)
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Wird zitiert von ... (4)

  • LAG Hamm, 26.01.2007 - 4 Sa 1270/06

    Versetzung, Direktionsrecht, erweitertes Direktionsrecht

    Ungeachtet der Frage, ob überhaupt durch Tarifvertrag das arbeitgeberseitige Direktionsrecht erweitert werden kann, wogegen nicht zuletzt der Umstand spricht, dass im Tarifvertragsrecht zugunsten des Arbeitnehmers günstigere einzelvertraglichen Abreden kraft des in § 4 Abs. 3 TVG verankerten Günstigkeitsprinzips tariflichen Bestimmungen vorgehen, ist nicht davon auszugehen, dass § 8 TV LGS eine derartige Erweiterung des arbeitgeberseitigen Direktionsrechts beinhaltet (bejahend offenbar aber das BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - Juris; ebenso Ziepke, Handkommentar zum TV LGS, § 8 Anm. 1; verneinend LAG Düsseldorf, Urteil vom 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94 = DB 1995, 2224; LAG Düsseldorf, Urteil vom 22.09.1995 - 15 Sa 715/95 - Juris; differenzierend danach, ob mit der Versetzungsanordnung dem Arbeitnehmer eine geringerwertige Tätigkeit zugewiesen werden soll LAG Hamm, Urteil vom 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01 - Juris).

    Es gelten mithin dieselben Voraussetzungen, die auch im Rahmen des Kündigungsschutzverfahrens bei einer betriebsbedingten Kündigung zu beachten wären (so auch das BAG im Urteil vom 31.03.1983 a. a. O.), nur mit dem Unterschied, dass bei einer einseitigen Versetzung der Arbeitnehmer nicht die Möglichkeit hat, das Änderungsangebot unter Vorbehalt anzunehmen und nicht einwenden kann, er sei im Vergleich mit anderen Arbeitnehmern sozial schutzbedürftiger.

    Wegen einer möglichen Divergenz zu der Entscheidung des BAG vom 31.03.1983 (2 AZR 398/81) war die Revision nach § 72 Abs. 2 Nr. 2 ArbGG zugunsten der Beklagten zuzulassen.

  • BAG, 30.01.1986 - 2 AZR 668/84

    Versetzung eines Arbeitnehmers - Definition der Begriffe "Versetzung" und

    Der Senat hat im Urteil vom 31. März 1983 (- 2 AZR 398/81 - n. v.) entschieden, § 8 TVLGS gelte für die Zuweisung jeder anderweitigen dem Arbeitnehmer z u m u t b a r e n Arbeit zumindest dann, wenn sie auf dringenden betrieblichen Gründen im Sinne des § 2 TVLGS beruhe.
  • LAG Düsseldorf, 17.03.1995 - 17 Sa 1981/94

    Direktionsrecht: tarifvertragliche Erweiterung - Abgrenzung zu Umsetzung

    Selbst wenn dies unterstellt würde, könnte sich der Arbeitgeber darauf nicht stützen, weil eine solche Erweiterung des Direktionsrechts als Umgehung von § 2 KSchG i. V. mit § 1 Abs. 2 und 3 KSchG jedenfalls nichtig ist - entgegen BAG, Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 (n.v.) und Urteile vom 22.05.1985 - 4 AZR 88/84 und 427/83 = AP Nr. 6 und 7 zu § 1 TVG Tarifverträge: Bundesbahn.

    Diesem Verständnis habe sich das BAG mit Urteil vom 31.03.1983 - 2 AZR 398/81 - angeschlossen.

  • LAG Hamm, 10.06.2002 - 19 (11) Sa 1031/01

    Rechtswirksamkeit der Versetzungsmaßnahme eines Arbeitgebers; Versetzung eines

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